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Brigitte Robin Rechtsanwälte · Paris Termin vereinbaren +33 7 57 75 59 50
Anlage I Verteidigung

Gehört werden, nicht nur vertreten

Wer plädiert, muss die Akte besser kennen als alle anderen im Saal. Wir bereiten jeden Termin so vor, als wäre es der einzige — denn für Sie ist er das.

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VORBEMERKUNG Kanzlei gegründet
1998

Ein Anwalt verkauft keine Gewissheit. Er sagt Ihnen, was durchsetzbar ist, was nicht — und was jeder der beiden Wege kostet.

Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Unternehmen. Unsere Arbeitsweise lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen: die Erfolgsaussichten ehrlich einschätzen, bevor ein Verfahren beginnt; die Gesamtkosten schon im ersten Gespräch beziffern; und keine Entscheidung über die Strategie treffen, von der Sie erst hinterher erfahren.

Jede Akte wird von einem namentlich benannten Anwalt geführt, der den Termin auch selbst wahrnimmt. Sie treffen am Morgen der Verhandlung keinen fremden Kollegen.

28
Jahre
anwaltlicher Tätigkeit
4
Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte
3Wo.
Frist für die
Kündigungsschutzklage
48Std.
Antwortzeit
auf eine Erstanfrage
Drei Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei in Robe in der Eingangshalle des Gerichts

Vor Gericht

Wir vertreten
unsere eigenen Akten

Wer Sie im Erstgespräch empfängt, schreibt auch die Schriftsätze und steht im Termin auf.

Rechtsgebiete

Vier Gebiete,
gründlich bearbeitet

Uns sind vier beherrschte Rechtsgebiete lieber als fünfzehn angekündigte. Außerhalb davon vermitteln wir Sie an einen Kollegen weiter.

ART. 1

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber — nie beide Seiten derselben Sache.

Im Arbeitsrecht entscheidet die Frist, nicht das Plädoyer. Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen — danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie es nicht war. Das ist der erste Punkt, den wir prüfen.

  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Überstunden und Vergütung
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ART. 2

Familienrecht

Trennen, ohne zu zerstören, was zu retten ist.

Eine Scheidung berührt Kinder, Vermögen und oft zwanzig Jahre gemeinsames Leben. Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr; im Verbund laufen Zugewinn- und Versorgungsausgleich mit. Unsere erste Aufgabe ist die ehrliche Einschätzung, ob eine Einigung möglich ist — und die klare Ansage, wenn sie es nicht ist.

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Streitige Scheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhalt
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ART. 3

Strafrecht

Verteidigung und Nebenklage.

Im Strafverfahren entscheiden oft die ersten Stunden. Solange Sie keinen Verteidiger haben, gibt es keine Akteneinsicht — dieses Recht steht nach § 147 StPO allein dem Verteidiger zu. Und: Sie müssen zur Sache nichts sagen. Diese beiden Punkte retten mehr Verfahren als jedes Plädoyer.

  • Vorladung und Vernehmung
  • Ermittlungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Hauptverhandlung
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ART. 4

Wirtschaftsrecht

Verträge, Handelsstreitigkeiten, Krisen.

Ein Unternehmen braucht den Anwalt vor dem Streit, nicht erst danach. Wir gestalten und verhandeln — und wenn die Einigung scheitert, vertreten wir Sie vor der Kammer für Handelssachen.

  • Vertragsgestaltung
  • Forderungseinzug
  • Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Gewerbemietrecht
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STIMMEN Erhoben nach
Mandatsabschluss

Was unsere
Mandanten sagen

Sechs abgeschlossene Mandate, erzählt von denen, die sie durchlebt haben.

„Nach elf Jahren im selben Betrieb gekündigt, und ich hatte es schon aufgegeben. Die Akte wurde Blatt für Blatt durchgegangen, auch E-Mails, die ich für belanglos gehalten hatte. Genau daran hat es dann gehangen.“

Sabrina Kerner

Kündigungsschutzklage
Berlin-Neukölln — April 2026

„Scheidung mit zwei kleinen Kindern und Streit um den Aufenthalt. Man hat mir schon im ersten Gespräch gesagt, was ich vernünftigerweise erwarten kann und was nicht. Dass mir niemand etwas versprochen hat, war mir deutlich lieber.“

Thomas Grangier

Scheidung und Sorgerecht
Berlin-Pankow — Februar 2026

„Mein Sohn wurde an einem Sonntagabend festgenommen. Innerhalb von zwanzig Minuten ist jemand ans Telefon gegangen und war eine Stunde später auf der Wache. Ich wusste gar nicht, dass das geht.“

Michaela Abendroth

Beistand bei Festnahme
Potsdam — Dezember 2025

„Ein wichtiger Kunde stellt nach acht Jahren von einem Tag auf den anderen die Bestellungen ein. Der Ausgleichsanspruch wurde durchgesetzt und der Betrag verhandelt, ohne dass es zum Urteil kam. Insgesamt neun Monate.“

Vermont Werkstätten GmbH

Beendigung einer Geschäftsbeziehung
Berlin-Marzahn — Oktober 2025

„Mobbing, und vor allem die Angst, dass man mir nicht glaubt. Man hat mir geholfen, über Monate hinweg alles zu dokumentieren, bevor überhaupt etwas unternommen wurde. Das hat im Termin den Unterschied gemacht.“

Name auf Wunsch nicht genannt

Mobbing am Arbeitsplatz
Berlin-Mitte — September 2025

„Gewerbemietvertrag, Kündigung des Vermieters außerhalb der Frist. Ein technisch schwieriger Fall, ohne unnötiges Fachchinesisch erklärt, mit einem Zwischenstand alle zwei Wochen, ohne dass ich nachfragen musste.“

Kerim Benslimane

Streit um Gewerbemietvertrag
Berlin-Kreuzberg — Juli 2025

01 / 6

Veröffentlichung mit schriftlicher Einwilligung der Mandanten. Einzelne Namen wurden auf Wunsch geändert. Aus früheren Ergebnissen lässt sich der Ausgang eines späteren Verfahrens nicht ableiten.

Vor den Gerichten
Beistand und Vertretung
Beratung und Gestaltung
ABLAUF Typischer Verlauf
eines Mandats

Vom ersten Anruf
bis zur Entscheidung

  1. 01 Besprechungstermin Durchsicht der Unterlagen, Einschätzung der Erfolgsaussichten, Darstellung der Wege — außergerichtlich und gerichtlich — mit den jeweiligen Kosten.
  2. 02 Mandat und Vergütung Vor Aufnahme der Arbeit werden Mandat und Vergütung schriftlich festgehalten. Sie wissen, wonach abgerechnet wird.
  3. 03 Außergerichtliche Phase Anwaltliches Aufforderungsschreiben, Verhandlung, Mediation. Ein erheblicher Teil der Mandate endet hier — schneller und günstiger.
  4. 04 Verfahren Klage oder Antrag, Austausch der Schriftsätze, Beweisantritte. Sie erhalten jeden Schriftsatz zur Kenntnis.
  5. 05 Termin und Vertretung Den Termin nimmt der Anwalt wahr, der die Akte geführt hat. Sie sind darauf vorbereitet, was dort gesagt wird.
  6. 06 Entscheidung und Folgen Auswertung des Urteils, Rat zur Frage eines Rechtsmittels, Vollstreckung des Erstrittenen.

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