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Brigitte Robin Rechtsanwälte · Paris Termin vereinbaren +33 7 57 75 59 50

Das Verfahren

Wie es
abläuft

Welches Gericht, welche Schritte, welche Begriffe. Das, was sich sonst niemand die Zeit nimmt zu erklären.

VORBEMERKUNG Drei mögliche
Wege

Der Prozess ist nicht
der einzige Ausgang

Weg I

Die Verhandlung

Ein begründetes anwaltliches Aufforderungsschreiben, dann ein Vergleich. Er wirkt zwischen den Parteien wie ein Urteil, ist in Wochen erreichbar und bleibt vertraulich. Diesen Weg prüfen wir grundsätzlich zuerst.

Weg II

Mediation und Güterichter

Ein neutraler Dritter hilft den Parteien, die Lösung selbst zu entwickeln. Das Gericht kann die Sache an einen Güterichter verweisen. Besonders sinnvoll, wenn die Beziehung fortbestehen muss — Kinder, Gesellschafter, Nachbarn.

Weg III

Das Verfahren

Wenn die Gegenseite jedes Gespräch verweigert, eine Frist zu verfallen droht oder eine vollstreckbare Entscheidung nötig ist. Länger, teurer, ungewisser — manchmal aber der einzige Weg.

Ein erheblicher Teil der Mandate, die wir annehmen, endet ohne Urteil. Das ist kein Misserfolg: Häufig ist es das beste erreichbare Ergebnis, schneller erzielt und zu geringeren Kosten.

Gerichte

Wer worüber
entscheidet

Das falsche Gericht anzurufen kostet Monate. Das ist die erste Prüfung in jeder Akte.

Gerichte erster Instanz und Rechtsmittelinstanzen
Nr. Gericht Bereich Zuständigkeit Vertretung
01 Arbeitsgericht Arbeit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kammer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Kein Anwaltszwang
02 Amtsgericht Zivil Streitwerte bis 5.000 Euro sowie Miet- und Familiensachen, unabhängig vom Wert. Kein Anwaltszwang
03 Landgericht Zivil Streitwerte über 5.000 Euro, Amtshaftung, Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts. Anwaltszwang
04 Familiengericht Familie Abteilung des Amtsgerichts. Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich. Anwaltszwang bei Scheidung
05 Kammer für Handelssachen Wirtschaft Abteilung des Landgerichts. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, mit zwei Handelsrichtern. Anwaltszwang
06 Amtsgericht — Strafrichter Straf Vergehen mit einer Straferwartung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Verteidiger dringend geraten
07 Schöffengericht Straf Abteilung des Amtsgerichts, mit zwei Schöffen. Straferwartung bis vier Jahre. Verteidiger dringend geraten
08 Landgericht — Schwurgericht Straf Tötungsdelikte und schwere Verbrechen, große Strafkammer mit Schöffen. Notwendige Verteidigung
09 Oberlandesgericht Rechtsmittel Berufung und Beschwerde in Zivil- und Familiensachen, Revision in bestimmten Strafsachen. Anwaltszwang
10 Bundesgerichtshof Rechtsmittel Revision. Prüft ausschließlich die Anwendung des Rechts, nie erneut den Sachverhalt. Nur zugelassene BGH-Anwälte

Streitwertgrenzen und Fälle notwendiger Vertretung ändern sich von Zeit zu Zeit. Diese Übersicht gibt die Grundsätze wieder; die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

ABLAUF Schritte eines
Zivilverfahrens

Die acht Schritte
eines Zivilverfahrens

  1. 01 Anwaltliches Aufforderungsschreiben Ein begründetes Schreiben mit Fristsetzung. Es hemmt in manchen Fällen die Verjährung und belegt in jedem Fall Ihre Bereitschaft zur gütlichen Einigung.
  2. 02 Außergerichtliche Einigung Verhandlung oder Mediation. Vor manchen Amtsgerichten ist bei geringen Streitwerten ein Schlichtungsversuch sogar zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung.
  3. 03 Klageerhebung Die Klageschrift wird bei Gericht eingereicht und der Gegenseite zugestellt. Sie steckt den Rahmen ab, aus dem man später kaum noch heraustritt.
  4. 04 Verteidigungsanzeige Die beklagte Partei muss binnen zwei Wochen anzeigen, dass sie sich verteidigen will. Versäumt sie es, droht ein Versäumnisurteil.
  5. 05 Austausch der Schriftsätze Jede Seite erwidert schriftlich und legt ihre Beweismittel vor. Zwei bis vier Wechsel sind üblich, jeweils mit gerichtlicher Fristsetzung.
  6. 06 Beweisaufnahme Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten, Urkunden. Für ein Gutachten verlangt das Gericht meist einen Kostenvorschuss.
  7. 07 Mündliche Verhandlung Der Termin. Er dauert oft kürzer, als Mandanten erwarten: Das Wesentliche steht in den Akten, die Verhandlung klärt die offenen Punkte.
  8. 08 Urteil und Rechtsmittel Das Urteil ergeht meist einige Wochen später. Die Berufungsfrist von einem Monat läuft ab Zustellung, nicht ab Verkündung.
Das Gericht
Die Schriftsätze
Die Verhandlung
Die Entscheidung
GLOSSAR Die Sprache
des Gerichts

Acht Begriffe,
die Sie hören werden

  • § Klageschrift Der Schriftsatz, mit dem ein Verfahren eingeleitet wird. Er benennt die Parteien, den Antrag und den Sachverhalt und legt fest, worüber überhaupt entschieden werden kann.
  • § Schriftsatz Jeder vorbereitende Schriftsatz der Parteien im Verfahren. Das Gericht darf nur zusprechen, was darin beantragt wurde.
  • § Streitwert Der Wert des Verfahrensgegenstands. Er bestimmt Zuständigkeit, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren — und damit das gesamte Kostenrisiko.
  • § Gütetermin Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht, der ausschließlich der einvernehmlichen Lösung dient. Ein großer Teil der Verfahren endet bereits hier.
  • § Einstweilige Verfügung Eilverfahren, das binnen Tagen eine vorläufige Regelung schafft, wenn ein Zuwarten bis zur Hauptsache unzumutbar wäre.
  • § Zustellung Die förmliche Übergabe eines Schriftstücks. Sie setzt die Rechtsmittelfristen in Gang — ohne sie beginnt die Frist nicht zu laufen.
  • § Vorläufige Vollstreckbarkeit Sie erlaubt, aus einem Urteil bereits zu vollstrecken, obwohl die Gegenseite Rechtsmittel eingelegt hat, meist gegen Sicherheitsleistung.
  • § Akteneinsicht Das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Strafverfahren steht es nach § 147 StPO allein dem Verteidiger zu, nicht dem Beschuldigten selbst.

Läuft bei Ihnen
eine Frist?

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