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Brigitte Robin Rechtsanwälte · Paris Termin vereinbaren +33 7 57 75 59 50

Honorar

Was Sie
zahlen werden

Anwaltsgebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Wovon sie abhängen, und wann etwas anderes vereinbart werden kann.

ART. 1 Der Gegenstandswert
bestimmt alles

Nicht der Aufwand, sondern der Wert

Anders als in vielen Ländern sind Anwaltsgebühren in Deutschland gesetzlich festgelegt — im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und seinem Vergütungsverzeichnis. Sie richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem Gegenstandswert: also danach, worum wirtschaftlich gestritten wird.

Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Zwei Verfahren mit gleichem Streitwert kosten dasselbe, ob sie nun einfach oder aufwendig waren. Und weil der Gesetzgeber Mindestgebühren vorgibt, kann kein Anwalt gerichtliche Vertretung beliebig billig anbieten. Wer das tut, arbeitet berufsrechtswidrig.

Abweichen lässt sich davon nur nach oben, durch eine Vergütungs­vereinbarung in Textform nach § 3a RVG — etwa einen Stundensatz für eine Beratung mit offenem Umfang. Sie wird unterschrieben, bevor gearbeitet wird, nie danach.

Art. 2 — Abrechnungsarten

Fünf Wege
der Abrechnung

Welcher gilt, hängt von der Sache ab. Wir erklären Ihnen, warum wir den einen und nicht den anderen vorschlagen.

Abrechnungsarten der Kanzlei
Art Wann sie greift Bemessungsgrundlage Anhaltspunkt
Gesetzliche Gebühren (RVG) Regelfall im gerichtlichen Verfahren Gegenstandswert nach dem Vergütungsverzeichnis Gesetzlich festgelegt
Stundensatz Beratung mit offenem Umfang Tatsächlicher Zeitaufwand, Nachweis inklusive Nach Bearbeiter und Rechtsgebiet
Pauschalhonorar Abgrenzbare Verfahren Im Voraus vereinbarter Festbetrag Einvernehmliche Scheidung, Strafbefehl
Erstberatung Erstes Gespräch für Verbraucher Gesetzlich gedeckelt nach § 34 RVG Höchstens 190 € zzgl. USt
Beratungs- und Prozesskostenhilfe Bei geringem Einkommen und Vermögen Übernahme durch die Staatskasse Die Kanzlei nimmt diese Mandate an
Gesetzlich eingeschränkt

Das Erfolgshonorar

„Kein Erfolg, kein Honorar“ ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 2 BRAO). Seit 2021 gibt es enge Ausnahmen, etwa bei Forderungen bis 2.000 Euro oder wenn Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. Wer Ihnen pauschal ein Erfolgshonorar anbietet, bewegt sich außerhalb des Berufsrechts.

Oft übersehen

Ihre Rechtsschutzversicherung

In Deutschland weit verbreitet, und viele Versicherte denken im Ernstfall nicht daran. Wir stellen die Deckungsanfrage vor Aufnahme der Tätigkeit und rechnen bei Zusage direkt mit dem Versicherer ab. Achten Sie auf die Wartezeit — meist drei Monate. Der Versicherer darf Ihnen keinen Anwalt vorschreiben: Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert.

ART. 3 Was zusätzlich
anfällt

Neben dem
Anwaltshonorar

Das Honorar vergütet die anwaltliche Tätigkeit. Daneben entstehen Kosten Dritter, die wir verauslagen oder die Sie unmittelbar tragen. Sie werden im Kostenvoranschlag beziffert.

  • 01 Gerichtskosten Nach dem Gerichtskostengesetz, ebenfalls streitwertabhängig. In Zivilsachen wird der Vorschuss fällig, bevor die Klage zugestellt wird.
  • 02 Gerichtsvollzieher Zustellungen und Zwangsvollstreckung. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und werden gegen die Gegenseite geltend gemacht.
  • 03 Sachverständigengutachten Bei technischen, medizinischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen vom Gericht angeordnet. Der Vorschuss kann erheblich sein.
  • 04 Übersetzung und Dolmetscher Erforderlich bei fremdsprachigen Unterlagen oder Beteiligten. Abrechnung zu tatsächlichen Kosten.
  • 05 Reisekosten Bei Terminen außerhalb Berlins. Fahrtkosten nach Aufwand, Abwesenheitsgeld nach dem Vergütungsverzeichnis.
  • 06 Gegnerische Kosten Wer unterliegt, trägt nach § 91 ZPO die Kosten der Gegenseite. Ausnahme: erste Instanz vor dem Arbeitsgericht, dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten.
Rechtsanwältin der Kanzlei nach einer Verhandlung im Gespräch mit der Presse

Transparenz

Keine Rechnung,
mit der Sie nicht rechnen

Das vollständige Budget erhalten Sie schriftlich, bevor das Verfahren eingeleitet wird.

ART. 4 Unsere Zusagen
zur Transparenz

Wozu wir uns
verpflichten

  • 01 Kostenvoranschlag vor Klageerhebung Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten Dritter und das Risiko, die gegnerischen Kosten tragen zu müssen: Die denkbare Höchstsumme erhalten Sie schriftlich, bevor wir das Verfahren einleiten.
  • 02 Nachweis des Zeitaufwands Bei Abrechnung nach Stunden liegt jeder Rechnung eine Aufstellung der Tätigkeiten mit Datum und Dauer bei. Sie können sie beanstanden.
  • 03 Keine Aktenanlagegebühr Weder für die Anlage der Akte noch für Kopien oder Schriftverkehr. Solche Positionen haben im Vergütungsverzeichnis keine Grundlage.
  • 04 Hinweis vor Mehraufwand Geht die Sache über den vereinbarten Rahmen hinaus, sagen wir es vorher — nicht erst mit der Rechnung.
  • 05 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Die Kanzlei nimmt solche Mandate in ihren Rechtsgebieten an und unterstützt bei der Antragstellung.

Kostenschätzung
für Ihren Fall

Schildern Sie Ihr Anliegen: Wir nennen Ihnen die passende Abrechnungsart und eine bezifferte Spanne, bevor Sie sich binden.